Krankenwagen in Blaulichtfahrt

Bundestag empfiehlt Gesetz zur Förderung von Innovationen in Reallaboren

Der Ausschuss für Digitales und Staatliche Modernisierung des Deutschen Bundestags empfiehlt die Verabschiedung eines Gesetzes, das Reallabore als Rahmen für die Erprobung von Innovationen und regulatorisches Lernen etabliert. Das Gesetz schafft eine allgemeine Testklausel, die zeitlich begrenzte Ausnahmen von bundesweiten Verwaltungsvorschriften ermöglicht, um Innovationen unter realen Bedingungen mit behördlicher Aufsicht zu testen. Die Erkenntnisse aus diesen Tests sollen in evidenzbasierte Politikveränderungen einfließen. Das Gesetz umfasst zudem Änderungen bei IT-Konformitätsverfahren im Gesundheitswesen und Regelungen zur Erprobung einer europäischen digitalen Identitätsbrieftasche.

Kernpunkte:

  • Innovationsprozesse beschleunigen sich und schaffen Herausforderungen, bei denen Innovationen mit bestehenden Rechtsrahmen kollidieren oder rechtliche Unsicherheit erzeugen
  • Reallabore ermöglichen zeitlich begrenzte Erprobungen von Innovationen unter realen Bedingungen mit Aufsicht durch zuständige Behörden
  • Testausnahmen von bundesweiten Verwaltungsvorschriften können für bis zu vier Jahre gewährt werden, mit einer möglichen Verlängerung um bis zu vier weitere Jahre

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/066/2106698.pdf · de