Die Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) hat eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit mehrerer Aufsichtsbehörden im Rahmen des Gesetzes zur Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) veröffentlicht. Das Dokument regelt die Verfahren und Anforderungen für die Benennung federführender Datenschutzbehörden bei Gesundheitsforschungsprojekten mit mehreren Zuständigkeitsbereichen sowie die Etablierung einer alleinigen Aufsichtsbehörde bei gemeinsam kontrollierten Verarbeitungen von Gesundheitsdaten.
Kernpunkte:
- Das GDNG ist am 26. März 2024 in Kraft getreten.
- Die Benennung einer federführenden Datenschutzbehörde erfordert eine gemeinsame Mitteilung aller beteiligten Stellen an alle zuständigen Behörden.
- Die federführende Behörde wird durch die beteigte Stelle mit dem höchsten Jahresumsatz oder den meisten Arbeitnehmern bestimmt, die Daten automatisiert verarbeiten.
Quelle: http://www.datenschutz-bayern.de/dsbk-ent/DSK_20251212_OH_Zusammenarbeit.pdf · de

