Krankenwagen in Blaulichtfahrt

Europäischer Gesundheitsdatenraum tritt am 26. März 2025 in Kraft

Die Europäische Gesundheitsdatenraum-Verordnung (EHDS) ist am 26. März 2025 in Kraft getreten und schafft EU-weit Rechte für Patienten und Gesundheitsfachkräfte, um auf elektronische Gesundheitsdaten zuzugreifen. Die Verordnung ermöglicht zugleich die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und öffentliche Gesundheitszwecke, während der Datenschutz gewährleistet bleibt.

Deutschland hat seine Gesetzgebung, einschließlich des geplanten GeDIG-Gesetzes, angepasst, um die Verordnung in primäre und sekundäre Datennutzung umzusetzen. Die Regelungen enthalten Widerspruchsrechte für Patienten und schaffen ein einheitliches europäisches System für die Anforderung von Zugang zu anonymisierten Gesundheitsdaten für festgelegte rechtliche Zwecke. Die Umsetzungsfristen erstrecken sich über zwei bis zehn Jahre nach Inkrafttreten.

Kernpunkte:

  • EHDS-Verordnung wurde am 5. März 2025 im EU Amtsblatt veröffentlicht
  • EHDS ist am 26. März 2025 in Kraft getreten
  • Am 14. März 2024 haben sich Rat, Europäisches Parlament und EU-Kommission auf einen gemeinsamen Kompromisstext geeinigt

Quelle: BMG Aktualisierungen · de