Der Bayerische Datenschutzbeauftragte Dr. Markus Vordermayer-Riemer hat eine Orientierungshilfe zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) veröffentlicht. Das Dokument erläutert die datenschutzrelevanten Bestimmungen des GDNG für bayerische Behörden, die an Gesundheitsforschungsprojekten beteiligt sind. Die Hilfe erklärt, wie das Gesetz die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Verbesserung der Gesundheitsversorgung und andere Zwecke im öffentlichen Interesse reguliert, während es Datenschutz und Forschungsfreiheit ausbalanciert.
Kernpunkte:
- Das GDNG wurde 2024 erlassen, um die Fragmentierung des Gesundheitsdatenschutzrechts zu beheben, die durch teilweise DSGVO-Bestimmungen entstanden ist, die durch diverse bundesweite und landesrechtliche Regelungen ergänzt wurden.
- Das Gesetz zielt darauf ab, Hindernisse für die Wiederverwendung von Gesundheitsdaten zu beseitigen und forschungsbezogene Vorhaben im öffentlichen Interesse zu ermöglichen, während Datenschutzstandards beibehalten werden.
- Bedeutende Änderungen am endgültigen GDNG-Text wurden spät im Gesetzgebungsprozess vorgenommen, insbesondere im Gesundheitsausschuss des Bundestags.
Quelle: http://www.datenschutz-bayern.de/infothek/OH_GDNG.pdf · de

