Der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Alexander Roßnagel begrüßt zwar den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG), kritisiert aber unzureichende Datenschutzbestimmungen. Roßnagel und andere Landesdatenschutzbehörden haben detaillierte Stellungnahmen beim Gesundheitsministerium eingereicht, in denen sie dringende Korrektionen fordern, insbesondere bezüglich der geplanten Verschiebung der Aufsichtsverantwortung von staatlichen Behörden auf den Bundesdatenschutzbeauftragten.
Kernpunkte:
- Eine fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung des Gesundheitswesens kann der Gesellschaft und dem Einzelnen erheblich zu Gute kommen
- Der Gesetzesentwurf wird jedoch den Anforderungen des Datenschutzes noch nicht gerecht
- Dieser Zuständigkeitswechsel stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken
Quelle: https://datenschutz.hessen.de/node/904 · de

