Krankenwagen in Blaulichtfahrt

Orientierungshilfe zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz für bayerische Behörden

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat eine Orientierungshilfe zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) veröffentlicht, die Datenschutz-relevante Bestimmungen für bayerische Behörden erläutert, die an Gesundheitsforschungsprojekten beteiligt sind. Das Dokument erklärt, wie das GDNG die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Verbesserung der Gesundheitsversorgung und andere Zwecke von öffentlichem Interesse regelt und dabei den Datenschutz mit der Forschungsfreiheit ausbalanciert.

Kernpunkte:

  • Das GDNG wurde 2024 erlassen, um die Fragmentierung des Gesundheitsdatenschutzes zu beheben, die sich aus teilweisen DSGVO-Bestimmungen ergab, die durch vielfältige bundes- und landesrechtliche Regelungen ergänzt wurden
  • Das Gesetz soll Hindernisse für die Wiederverwendung von Gesundheitsdaten beseitigen und Forschung im öffentlichen Interesse ermöglichen, während Datenschutzstandards beibehalten werden
  • Wesentliche Änderungen des endgültigen GDNG-Textes wurden spät im Legislativverfahren vorgenommen, insbesondere im Gesundheitsausschuss des Bundestags

Quelle: Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz (BayLfD) – alle Inhalte · de