Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit mehrerer Aufsichtsbehörden im Rahmen des Gesetzes zur Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) veröffentlicht. Das Dokument regelt die Verfahren zur Bestimmung federführender Datenschutzbehörden bei Gesundheitsforschungsprojekten mit mehreren Zuständigkeitsbereichen sowie zur Etablierung einer alleinigen Aufsichtsbehörde bei gemeinsam kontrollierter Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
Kernpunkte:
- Das GDNG trat am 26. März 2024 in Kraft.
- Die Benennung einer federführenden Datenschutzbehörde erfordert eine gemeinsame Mitteilung aller beteiligten Stellen an alle zuständigen Behörden.
- Die federführende Behörde wird durch die beteiligte Stelle mit dem höchsten Jahresumsatz oder den meisten Beschäftigten bestimmt, die Daten automatisiert verarbeiten.
Quelle: Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz (BayLfD) – alle Inhalte · de

