Die Bundesregierung führt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein, um die prognostizierte Finanzierungslücke der Krankenversicherung von 15 Milliarden Euro 2027 auf 40 Milliarden Euro 2030 zu schließen. Die Reform kombiniert Ausgabengrenzen für alle Gesundheitssektoren, moderate Erhöhungen von Patientenzuzahlungen und eine neue Abgabe auf zuckerhaltige Getränke ab 2028. Der Großteil der Entlastung stammt aus Ausgabenbeschränkungen für Leistungsanbieter, während zentrale Schutzmaßnahmen wie kostenfreie Familienversicherung für Kinder und Belastungsgrenzen für Patienten erhalten bleiben.
Kernpunkte:
- Seit 2022 hat sich der durchschnittliche zusätzliche Beitragssatz zur Finanzierung des Regelsatzes auf 2,9 % mehr als verdoppelt.
- Die Gesundheitsausgaben steigen derzeit mit etwa 8 % jährlich, doppelt so schnell wie im Durchschnitt der 2010er Jahre.
- Ohne Reform wird sich die Finanzierungslücke von 15 Milliarden Euro 2027 auf 40 Milliarden Euro 2030 ausweiten.

