Krankenwagen in Blaulichtfahrt

KRITIS-Dachgesetz: Was gilt für das Gesundheitswesen?

Wie wirkt sich das kommende KRITIS-Dachgesetz auf das Gesundheitswesen aus?

Am 10.09.2025 wurde der Regierungsentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) verabschiedet.

Dieses schreibt Regelungen zum physischen Schutz von KRITIS vor. Auch das Gesundheitswesen ist betroffen. Krankenhäuser erhalten eine Fristverlängerung zum Nachweis der Implementierung der Resilienzmaßnahmen von drei auf fünf Jahre.

Im Vergleich zum vorherigen Entwurf hat sich wenig geändert.
Eine neue Regelung gibt den Bundesbehörden vorrangig über Landesbehörden die Aufsicht.

Interessant ist, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) von Branchen vorgeschlagene Resilienzsstandards kostenfrei auf ihre Eignung prüft. So können Synergien zwischen neuen und bestehenden Standards entstehen.

Desweiteren soll das BBK KRITIS-Betreiber kostenfrei mit Mustern für Resilienzpläne, Leitlinien, Schulungen und Beratungen unterstützen.

Der Schwellenwert für das Gesundheitswesen liegt grundsätzlich bei 500000 von einer Anlage zu versorgenden Einwohnern. Abweichende Schwellenwerte können von dem Bundesministerium des Innern durch eine Rechtsverordnung noch festgelegt werden. Das BBK fordert Betroffene Einrichtungen zur Registrierung auf.

Bitkom kritisiert in einer Stellungnahme die fehlende Harmonisierung mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz durch „Abweichende Begriffsverwendungen sowie unterschiedlich ausgestaltete Anforderungen, beispielsweise im Bereich personeller Sicherheit, Sicherheitsüberprüfungen oder alternativer Lieferketten“, und schlussfolgert, dass dies zu erschwerten Betroffenheitsprüfungen führt.