Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Selbstcheck-Leitfaden zur IT-Sicherheit in medizinischen, zahnmedizinischen und psychotherapeutischen Praxen veröffentlicht. Der Leitfaden unterstützt Praxen bei der Umsetzung einer Richtlinie nach § 390 SGB V, die für Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seit Oktober 2025 und für Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) seit Januar 2026 verbindlich ist. Das Dokument behandelt zentrale Aspekte wie Personalverantwortung, sichere Kommunikation, Systemaktualisierungen und Datensicherung, um sensible Patientendaten zu schützen und die Betriebszuverlässigkeit zu gewährleisten.
Kernpunkte:
- Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen arbeiten zunehmend digital und verarbeiten sensible Patientendaten, was sie zu attraktiven Zielen für Cyberkriminelle macht.
- Cybersicherheit schützt Daten, gewährleistet Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Gesundheitssystem und schafft Patientenvertrauen.
- Eine Richtlinie nach § 390 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) bietet einen klaren Rahmen für IT-Sicherheit in Arztpraxen.
Quelle: BSI Broschüren (Deutsch)

