Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf ab, die Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI) zu stärken, die Cybersicherheit in Arztpraxen zu erhöhen und die datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung zu ermöglichen. Dazu werden unter anderem die Kompetenzen der gematik erweitert, um direkt notwendige Dienste bereitzustellen und umfassendere Kontrollbefugnisse zur Sicherung der TI-Stabilität auszuüben, einschließlich der Möglichkeit, Lizenzen zu widerrufen.
Das Gesetz sieht zudem eine Digitalisierung der Gesundheitskommunikation vor, die Faxe und Papier durch sichere E-Mail- und Messenger-Dienste wie KIM und TI-M ersetzt. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird technologisch erweitert und dient als zentraler digitaler Zugangspoint zu Gesundheitsdienstleistungen. Kassenärztliche Vereinigungen erhalten erweiterte Möglichkeiten, Vertragsärzte bei der Digitalisierung und Cybersicherheit zu unterstützen. Das Gesetz schafft ferner sichere Bedingungen für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten und entwickelt bestehende Infrastrukturen zu einem mit europäischen Standards kompatiblen Gesundheitsdaten-Ökosystem weiter.
Kernpunkte:
- Das Bundeskabinett billigte den Entwurf des GeDIG-Gesetzes am 15. Juli 2026.
- Das GeDIG zielt darauf ab, die TI-Stabilität zu stärken, die Cybersicherheit in Praxen zu erhöhen und die datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung zu ermöglichen.
- Das GeDIG soll eine jährliche Entlastung von etwa 445 Millionen Euro erreichen.
Quelle: https://protector.de/gedig-mehr-it-sicherheit-und-ti-stabilitaet-im-visier · de · neutral

