Krankenwagen in Blaulichtfahrt

Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Das Gesetz soll die elektronische Patientenakte alltagstauglicher machen, die digitale Infrastruktur stabilisieren und Versicherten neue Wege zur Versorgung eröffnen. Die Neuregelung zielt darauf ab, bestehende digitale Angebote verlässlicher und nutzerfreundlicher zu gestalten, Versorgungslücken zu schließen und die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit Gesundheitsdaten sicher dorthin gelangen, wo sie benötigt werden.

Deutschland setzt damit die EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) um und macht Gesundheitsdaten europaweit nutzbar. Künftig wird die Übertragung medizinischer Daten per Fax abgeschafft. Die gematik erhält eine stärker steuernde Rolle mit einer neuen Betreiberfunktion und erweiterten Befugnissen zur Gefahrenabwehr. Leistungserbringer und IT-Hersteller werden zudem verpflichtet, kompatible und austauschbare Datenformate zu nutzen.

Kernpunkte:

  • Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen.
  • Es macht die elektronische Patientenakte alltagstauglicher, stabilisiert die digitale Infrastruktur und eröffnet Versicherten neue Wege in die Versorgung.
  • Die Neuregelung soll bestehende digitale Angebote verlässlicher und nutzerfreundlicher machen, Versorgungslücken schließen und die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass Gesundheitsdaten sicher dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/digitalisierung-im-gesundheitswesen-2447110 · de · positive