Das Bundesgesundheitsministerium hat KPMG mit der Evaluation des § 5c Infektionsschutzgesetz beauftragt. Die Regelung bestimmt, wie Kapazitäten auf Intensivstationen in Pandemien basierend auf Überlebenswahrscheinlichkeit verteilt werden. Die Evaluation läuft von September 2025 bis Oktober 2026 und prüft, ob die Regelungen ausreichend vor Diskriminierung schützen und Rechtssicherheit für Ärzte bieten. Sie umfasst Befragungen und Fokusgruppen mit Krankenhäusern, die Intensivbehandlung anbieten.
Kernpunkte:
- Der § 5c IfSG regelt die Belegung von Intensivbetten, wenn die Nachfrage das Angebot aufgrund einer übertragbaren Krankheit übersteigt.
- Belegungsentscheidungen dürfen ausschließlich auf der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit basieren.
- Krankenhäuser mit Intensivkapazität sind verpflichtet, Verfahren zur Umsetzung von Belegungsentscheidungen zu etablieren.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlungsfelder/gesundheitsversorgung/ifsg · de

