Die Bundesregierung verfolgt das GeDIG-Gesetz zur Digitalisierung von Gesundheitssystemen durch Erweiterungen der elektronischen Patientenakte (ePA), des E-Rezepts und digitaler Krankmeldungen. Medizinische Verbände und Krankenhausgruppen äußern Bedenken bezüglich Datenschutz, Durchsetzbarkeit und praktischer Machbarkeit neuer technischer Anforderungen ohne ausreichende Finanzierung.
Kernpunkte:
- Das GeDIG soll die Vorteile der Digitalisierung gezielter in die Versorgung bringen
- Krankenkassen sollen Einsichtsmöglichkeiten in die ePA bekommen
- Apotheker sollen eingeschränkten Zugriff auf die ePA bekommen
Quelle: https://www.behoerden-spiegel.de/2026/06/10/bessere-digitale-leistungen/ · de

