Wer an Medizinprodukte denkt, der denkt häufig an Medizintechnik oder Arzneimittel. In der Realität umfasst dieser Begriff jedoch weit mehr. Auch Hilfstoffe und Produkte, wie Verbandsmaterialien, Infusionslösungen, Spritzen oder auch medizinische Schutzausrüstungen gelten als Medizinprodukt.
Aufgrund dieser Vielfältigkeit und der Globalisierung in den letzten Jahrzehnten spannen sich die Lieferketten weltweit auf. Dieses Netz von Abhängigkeiten ist 2025 ein Stück politischer geworden – durch gegenseitige Beschränkungen der EU und Chinas im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Medizintechnik.
Importverbot für chinesische Medizinprodukte
Den Auftakt machte die EU: Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 setzte die Kommission am 19. Juni 2025 erstmals das International Procurement Instrument (IPI) ein, dessen Ziel es ist gleiche Wettbewerbsbedingungen für öffentliche Märkte zu schaffen. Kern des Beschlusses: Öffentliche Auftraggeber in der EU müssen Angebote von Anbietern mit Ursprung in der Volksrepublik China in Vergabeverfahren über 5 Mio. € für Medizinprodukte ausschließen; die Regel gilt für fünf Jahre ab 30. Juni 2025. Zusätzlich greifen IPI-Pflichten auch für Anbietern aus weiteren Staaten, wenn mehr als 50 % des Auftragsvolumens Produkte mit dem Ursprung in China umfasst.
Die Kommission stützt den Schritt auf eine Untersuchung, die ein System von „Buy-China“-Präferenzen im chinesischen Beschaffungsmarkt für Medizintechnik feststellte.
Die Reaktion Chinas
Peking reagierte reziprok: Am 6. Juli 2025 kündigte das chinesische Finanzministerium Gegenmaßnahmen an. Seither sind EU-Ursprungsgeräte in der Regierungsbeschaffung über 45 Mio. CNY (~6,3 Mio. $) beschränkt; Produkte europäischer Hersteller, die in China produziert werden, sind ausgenommen. China erstreckt die Einschränkungen zudem auf Geräte aus Drittstaaten, sofern deren EU-Anteil > 50 % des Vertragswertes beträgt.
Bedeutung für die europäische Gesundheitswirtschaft
Was heißt das für die Lieferketten in deutschen und europäischen Krankenhäusern?
Erstens: Lieferketten-Transparenz wird zum Wettbewerbsvorteil. Unter dem IPI müssen öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer den Ursprung von Unternehmen, Waren und Leistungen prüfen bzw. belegen – inklusive 50 %-Grenzen während der Vertragserfüllung. Wer seine Stücklisten, Fertigungsrouten und Subcontracting-Ketten nicht granular belegen kann, riskiert Angebotsausschlüsse oder Vertragsstrafen.
Zweitens: Dual-Sourcing und Lokalisierung gewinnen Bedeutung. Das Beispiel der wechselseitigen Sanktionierung von Medizinproduktimporten zeigt, von einem Zulieferer abhängig zu sein kann zum Zusammenbruch der Nachschublieferungen führen. Abnehmer sollten daher auf regionalisierte Fertigung und auf Dual-Sourcing – also einem zusätzlichen Zulieferer eines Produkts – setzen, um Lieferengpässen entgegenzuwirken und um auf disruptive Ereignisse vorbereitet zu sein.
Lieferkettensicherheit und Transparenz sind nicht länger nur Best Practice, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil jedes wirksamen Sicherheitskonzepts und werden mit der NIS2-Richtlinie für zahlreiche Einrichtungen im Gesundheitswesen sogar zur verbindlichen Pflicht.
Ein Werkzeug, um Transparenz in der Lieferkette herzustellen, sind strukturierte Questionnaires, mit denen Unternehmen kritische Informationen systematisch erfassen können.

