Krankenwagen in Blaulichtfahrt

Luxemburger Frauen kämpfen um Kostenübernahme für Implantatersatz

Sechs Frauen in Luxemburg, die nach Krebs oder Mastektomie Brustimplantate erhalten haben, berichten von Schwierigkeiten, Erstattungen der nationalen Krankenkasse CNS für notwendige Ersatzoperationen zu erhalten. Die Patientinnen schildern administrative Hürden, Rechtstreitigkeiten und datenschutzliche Bedenken gegen die Übermittlung von Brustfotos als besonders belastend.

Anne-Marie Reiser wurde mit einer intrakapitalen Ruptur diagnostiziert, die CNS lehnte eine Kostenübernahme ab. Nach Einspruch und Gerichtsverfahren entschied das Gericht zugunsten Reisers und stellte fest, dass keine rechtliche Grundlage für die Beschränkung auf bestimmte Risstypen besteht. Tonia De Michele unterzog sich 2015 einer doppelseitigen Mastektomie zur Krebsprävention; 2024 zeigte eine MRT-Untersuchung eine Ruptur ihres rechten Implantats, doch die CNS lehnte die Kostenübernahme ab, da keine extrakapitale Ruptur vorlag.

Die CNS-Richtlinien sehen vor, dass Ersatzoperationen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Medizinische Kontrollkommission CMSS erstattet werden, und erfordern teilweise farbige Fotos der Brüste. Das Gesundheitsministerium versichert, dass CNS-Mitarbeiter versiegelte Umschläge mit medizinischen Dokumenten nicht öffnen.

Kernpunkte:

  • Sechs Frauen, die an Krebs litten oder eine Mastektomie hatten, berichteten gegenüber der Luxemburger Wort von Schwierigkeiten bei der Erstattung durch die CNS für Implantatersatz.
  • Wenn Implantate wegen Problemen wie Rissen ersetzt werden mussten, übernahm die CNS-Versicherung in mehreren Fällen nicht die Kosten.
  • Die CNS-Satzung sieht vor, dass Erstattungen für Brustimplantatersatz nur möglich sind, wenn das ursprüngliche Implantat von der Krankenversicherung bezahlt wurde.

Quelle: Luxembourg Times (Englisch)