Im Rahmen dieses Blogs begleiten wir die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) schon länger, nun hat der Bundestag im Rahmen der aktuellen Pflegereform zwei Änderungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) beschlossen. Diese Änderungen, welche die Sicherheit von Patientendaten betreffen, haben gemischte Reaktionen hervorgerufen.
Einführung
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Mit den jüngsten Beschlüssen des Bundestags werden zwei bedeutende Änderungen eingeführt, die sowohl die Datenhoheit der Versicherten als auch die Sicherheitsstandards betreffen. Diese Änderungen haben unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen, wobei einige die erhöhte Selbstbestimmung der Patienten begrüßen, während andere die Senkung der Sicherheitsstandards kritisieren.
Besserer Schutz von Abrechnungsdaten
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Sichtbarkeit von Abrechnungsdaten in der ePA. Bisher konnten Behandelnde standardmäßig auf diese Daten zugreifen. Mit der neuen Regelung können jedoch nur noch die Versicherten selbst ihre Abrechnungsdaten einsehen. Diese Änderung zielt darauf ab, die Privatsphäre und die Kontrolle der Patienten über ihre eigenen Gesundheitsdaten zu stärken.
Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, betont, dass diese Änderung das Vertrauen der Versicherten in die digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens stärken soll. Verbraucherschützer wie Lucas Auer vom Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßen diese Entwicklung, da Abrechnungsdaten oft sensible Informationen enthalten können, die nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten geteilt werden sollten.
Wiederzulassung des Video-Ident-Verfahrens
Die zweite bedeutende Änderung betrifft die Wiederzulassung des Video-Ident-Verfahrens zur Bestätigung der Identität von Versicherten. Dieses Verfahren ermöglicht es Versicherten, ihre Identität per Video-Chat zu bestätigen, was den Prozess der Aktivierung der ePA vereinfachen soll. Bisher mussten Versicherte ihre Identität mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nachweisen.
Die Wiederzulassung des Video-Ident-Verfahrens soll die Nutzung der ePA erhöhen. Allerdings gibt es auch Kritik an dieser Maßnahme. Sicherheitsfachleute wie Bianca Kastl weisen darauf hin, dass das Video-Ident-Verfahren nicht so sicher ist wie andere Methoden und dass es weiterhin anfällig für Betrug sein könnte. Kastl bezeichnet das Verfahren als „1,5-Faktor-Authentifizierung“ und warnt vor möglichen Sicherheitsrisiken. Sie argumentiert, dass das Verfahren nicht ausreichend sicher ist und eher die Verwendung des eAusweises zu erleichtern. Zum Beispiel durch Wiedereinführung des PIN-Rücksetzbriefes.
Gemischte Reaktionen
Die Reaktionen auf die Änderungen sind also gemischt. Während Verbraucherschützer die erhöhte Datenhoheit begrüßen, gibt es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Video-Ident-Verfahrens. Anne-Mieke Bremer von der Fraktion Die Linke kritisiert, dass die Änderungen nicht ausreichen, um eine echte Patientensouveränität zu gewährleisten. Sie fordert eine feingranulare Steuerungsmöglichkeit für alle in der ePA gespeicherten Daten.
Zukunft der ePA
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Elektronische Patientenakte in Zukunft entwickeln wird und ob weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Fest steht, dass die ePA ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist und dass ihre Weiterentwicklung eng verfolgt werden wird.
Quellen:

